Im Zuge einer Dienstrechtsnovelle konnte erreicht werden, dass sich bei Glaubhaftmachung der Benutzung eines Massenbeförderungsmittels der Beförderungszuschuss um 50% erhöht!
Insbesondere Inhaberinnen und Inhaber eines Klimatickets, einer Jahreskarte sowie einer Vorteilscard profitieren bei der Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels von der Erhöhung!
Ab einer Reisedauer mit der Eisenbahn von mehr als 3 Stunden gebührt außerdem gegen Nachweis der Benutzung die erste Wagenklasse!