Schul- und Heimordnung

Aufgrund § 99 unseres Schulgesetzes hat die Schulbehörde Vorschriften über das Verhalten der Schüler in der Schule und bei Praktika, Schulveranstaltungen und schulbezogenen Veranstaltungen zu erlassen. Diese dienen zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Schulbetriebes.

Weiters hat die Schulbehörde für die Schülerheime nähere Vorschriften über das Verhalten der Schüler im Schülerheim zu erlassen.

Mit 1. September 2022 tritt die Verordnung in Kraft.