Mit VBl. Nr. 6/2023 wurde die Landwirtschaftliche Abschlussprüfungsverordnung kundgemacht.
Die inhaltlichen Neuerungen betreffen:
§ 4 – Die Beurteilung der Jahresprüfung ist im Abschlussprüfungszeugnis festzuhalten.
§10 – Durchführung der mündlichen Kompensationsprüfung wurde angepasst/Prüfungsdauer und Vorbereitungszeit