Novelle der Tiroler Landwirtschaftlichen Abschlussprüfungsverordnung

Mit VBl. Nr. 6/2023 wurde die Landwirtschaftliche Abschlussprüfungsverordnung kundgemacht.

Die inhaltlichen Neuerungen betreffen:

§ 4 – Die Beurteilung der Jahresprüfung ist im Abschlussprüfungszeugnis festzuhalten.

§10 – Durchführung der mündlichen Kompensationsprüfung wurde angepasst/Prüfungsdauer und Vorbereitungszeit