Reisegebühren für Schulveranstaltungen

Fast alle Schulveranstaltungen (Exkursionen von 5 bis 8 Stunden, Sporttage, Bildungstage,…) werden mit dem Formular “Reisegebühren für Schulveranstaltungen” abgerechnet!

Es dürfen nur die notwendigen Auslagen für die Fahrt verrechnet werden (z.B. Bahnfahrt nur 2. Klasse, Buskostenanteil).

Die Reisezulage (=Tagesgebühr) wird von der Excel-Datei automatisch berechnet.

Hat der Lehrer Auslagen für die Nächtigung, so kann er den tatsächlich anfallenden Betrag verrechnen, höchstens aber den doppelten Betrag, den die Schüler zu bezahlen haben.


Mindestens 2-tägige Schulveranstaltung:

Unabhängig von den Reisegebühren erhalten Lehrer, die an einer mindestens zweitägigen Schulveranstaltung mit Nächtigung teilnehmen und eine Schülergruppe pädagogisch-inhaltlich betreuen, eine pauschale Abgeltung für die damit verbundene Mehrarbeit.

Mindestens 4-tägige Schulveranstaltung:

Darüber hinaus gibt es für Leiter von Schulveranstaltungen, die mindestens vier Tage dauern (mit drei auswärtigen Nächtigungen oder berufspraktische Tage auch ohne auswärtige Nächtigung), eine zusätzliche Abgeltung.