Zeitkonto

!!! Es gibt noch bis Ende September die Möglichkeit beim Dienstgeber anzusuchen, um seine Überstunden anzusparen!!!

Pragmatisierte LehrerInnen und VertragsleherInnen des Entlohnungsschemas IL können durch Erklärung bewirken, dass ihre im Schuljahr anfallenden Mehrdienstleistungen zum Teil oder zur Gänze nicht vergütet und ausbezahlt, sondern auf einem Zeitkonto gutgeschrieben werden.

Die entsprechende Erklärung ist spätestens bis zum 30. September eines jeden Jahres abzugeben.

Die Gesamtgutschrift der angesparten Werteinheiten kann ab dem 50. Lebensjahr in Form einer mindestens 50%-igen Lehrverpflichtungsreduktion verbraucht werden, im Schuljahr der Pensionierung auch nur für einen Teil des Jahres. Dieses Modell stellt auch eine der wenigen Möglichkeiten dar, früher in „Pension“ gehen zu können. Eine gänzliche Dienstfreistellung kann auch dadurch bewirkt werden, dass eine mindestens 50%-ige Freistellung mit einer Teilzeitbeschäftigung kombiniert wird (gilt nicht für SchulleiterInnen). Der Antrag muss bis 1. März des vorangegangenen Unterrichtsjahres gestellt werden.

720 (angesparte) Werteinheiten (WE) ergeben die Freistellung für ein ganzes Schuljahr, 60 WE ergeben Freizeit für einen Monat. Wird die Zeitgutschrift bis zur Pensionierung nicht benötigt oder wird vorher eine Auszahlung beantragt (ist jedes Jahr möglich, auch vor dem 50. Lj.!) sind die Werteinheiten auf Antrag des Lehrers unter Zugrundelegung der besoldungsrechtlichen Stellung zum Zeitpunkt des Antrages bzw. Ausscheidens zu vergüten bzw. auszuzahlen (Eine bessere Verzinsung ist derzeit wohl kaum zu erzielen).