Zeitkonto

Die Erklärung ist bis 30. September des betreffenden Unterrichtsjahres abzugeben und ist unwiderruflich.

Pragmatisierte LehrerInnen und VertragsleherInnen des Entlohnungsschemas IL können durch Erklärung bewirken, dass ihre im Schuljahr anfallenden Mehrdienstleistungen zum Teil oder zur Gänze nicht vergütet und ausbezahlt, sondern auf einem Zeitkonto gutgeschrieben werden.

Die entsprechende Erklärung ist spätestens bis zum 30. September eines jeden Jahres abzugeben.

720 (angesparte) Werteinheiten (WE) ergeben die Freistellung für ein ganzes Schuljahr, 60 WE ergeben Freizeit für einen Monat. Wird die Zeitgutschrift bis zur Pensionierung nicht benötigt oder wird vorher eine Auszahlung beantragt (ist jedes Jahr möglich, auch vor dem 50. Lj.!) sind die Werteinheiten auf Antrag des Lehrers unter Zugrundelegung der besoldungsrechtlichen Stellung zum Zeitpunkt des Antrages bzw. Ausscheidens zu vergüten bzw. auszuzahlen (Eine bessere Verzinsung ist derzeit wohl kaum zu erzielen).