Lehrerinnen und Lehrer haben im Rahmen der Familienhospizfreistellung die Möglichkeit, sterbende Angehörige sowie ihre – im gleichen Haushalt lebenden – schwerst erkrankten Kinder über einen bestimmten Zeitraum zu begleiten.
Folgende Varianten stehen offen:
- Dienstplanerleichterung (z.B. Diensttausch),
- Herabsetzung der Lehrverpflichtung (auch unter 50 %) bei anteiliger Kürzung der Bezüge,
- gänzliche Dienstfreistellung gegen Entfall der Bezüge.