Sonderurlaub

Pragmatisierten Lehrkräften sowie Vertragslehrkräften ist ein Sonderurlaub bei wichtigen persönlichen oder familiären Gründen, zur Fortbildung oder aus einem sonstigen besonderen Anlass zu gewähren. Für die Zeit dieses Urlaubes behält die Lehrperson den Anspruch auf die vollen Bezüge. Die Gewährung von bis zu drei Schultagen fällt in die Kompetenz der Schulleitung. Darüber hinaus und in Einzelfällen (z.B. SchulleiterIn) ist nach Herstellung des Einvernehmens mit der Bildungsdirektion möglich.