Wann habe ich Anspruch auf eine Bildschirmbrille, Gehörschutz und andere persönliche Schutzausrüstung

Die Vorschriften des Bedienstetenschutzes sehen vor, dass dann, wenn von der Arbeit Gefahren für die Sicherheit oder Gesundheit der Bediensteten ausgehen, entsprechende Maßnahmen zur Vermeidung der Gefahren ergriffen werden müssen und, wenn diese notwendig ist, auch die Kosten für entsprechende persönliche Schutzausrüstung übernommen werden.
Ein Kostenersatz für persönliche Schutzausrüstung kann nur dann gewährt werden, wenn eine solche Schutzausrüstung auch erforderlich ist.

Der Kostenersatz wird nach folgenden Kriterien gewährt: