Familienleistungen

Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Familienzeitbonus

Wer hat Anspruch auf Familienbeihilfe?

Sie haben Anspruch auf Familienbeihilfe für Ihr Kind bzw. Ihre Kinder, wenn Sie Ihren Lebensmittelpunkt in Österreich haben und mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben. Die Familienbeihilfe wird beim Wohnsitzfinanzamt beantragt. Der Anspruch besteht unter diesen Voraussetzungen für alle Kinder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Für Kinder, die bereits 18 sind, besteht grundsätzlich nur dann Anspruch auf die Familienbeihilfe, wenn sie für einen Beruf (Lehre, Schule, Studium, Fachhochschule etc.) aus- oder fortgebildet werden.

Wenn das Kind maturiert hat, besteht noch für weitere 4 Monate nach der Matura Anspruch auf Familienbeihilfe – unabhängig davon, ob im Herbst eine Ausbildung oder ein Studium begonnen wird.

Seit 2023 werden die Familienleistungen jährlich valorisiert!

Zusätzlich kann bei Bezug der Familienbeihilfe für drei oder mehrere Kinder oder bei Bezug der erhöhten Familienbeihilfe für ein Kind oder mehrere Kinder Familienunterstützung durch die GÖD beantragt werden!