Sollten keine wichtigen dienstlichen Interessen entgegenstehen kann Frühkarenzurlaub beim Dienstgeber beantragt werden.
Vorraussetzungen
- gemeinsamer Haushalt: Der Vater muss mit der Mutter und dem Kind einen gemeinsamen Haushalt sowie den Hauptwohnsitz haben. (Ausnahme = verlängerter Krankenhausaufenthalt der Mutter oder des Kindes)
- Zeitraum: von der Geburt des Kindes an bis längstens zum Ende des Beschäftigungsverbotes der Mutter (= 8 Wochen oder 56 Tage nach der Geburt)
- Höchstausmaß: bis zu einem Monat (31 Tage)
- Meldung: spätestens 1 Woche vor dem beabsichtigten Antritt
- Krankenversicherung und Pensionsversicherung bleibt aufrecht
Finanzielles
Es handelt sich beim Frühkarenzurlaub um eine Dienstfreistellung gegen Entfall der Bezüge. Allerdings kann in einer Zeit von mindestens 28 Tagen und maximal 31 Tagen der Familienzeitbonus in der Höhe von 54,87 € pro Tag, also bis zu 1.700,97 Euro für einen Monat mit 31 Tagen (Stand 2025) in Anspruch genommen werden. Dieser wird auf Antrag bei der zuständigen Krankenkasse beantragt.
Die Zeit des Karenzurlaubes ist in dienst-, besoldungs-, pensions- und sozialversicherungsrechtliche Hinsicht wie eine Väterkarenz zu behandeln. (= volle Anrechnung für Vorrückung und Pension ohne Beitragszahlung, Kündigungsschutz und Rückkehrrecht an die Schule)
