Dienstunfall

Unfälle, die mit der Ausübung des Dienstes in örtlichen, zeitlichem und ursächlichem Zusammenhang stehen, bei Fortbildungsveranstaltungen, auf dem Weg von der Wohnung zur Dienststelle (Schule) und zurück sowie auf dem Weg zur Personalvertretung sind Dienstunfälle.

Die Meldungen von Dienstunfällen sind unbedingt notwendig, damit auch beim Auftreten von Spätfolgen Ansprüche auf entsprechende Leistungen bestehen.

Der Schulleiter hat jeden Dienstunfall, durch den eine unfallversicherte Person getötet oder mehr als drei Tage völlig oder teilweise arbeitsunfähig geworden ist, binnen fünf Tagen dem zuständigen Träger der Unfallversicherung mittels Formblattes anzuzeigen. Ein Dienstunfall ist zusätzlich an die Dienstbehörde im Dienstweg zu melden.

Damit Ihr Dienstgeber seiner Meldepflicht nachkommen kann, melden Sie einen allfälligen Dienstunfall umgehend Ihrem Dienstgeber.

Es liegt nicht in der Kompetenz des Schulleiters/der Schulleiterin zu entscheiden, ob ein Unfall als Dienstunfall zu werten ist oder nicht. Daher ist jeder Unfall, der sich im Zusammenhang mit einer Dienstverrichtung ereignet, zu melden.